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Teilnahmebedingungen für Kurse

Anmeldeverfahren

1. Anmeldeadresse

2. Teilnahmevoraussetzungen

3. Teilnehmerbeitrag

4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

6. Lehrgangsänderungen 


Organisatorische Hinweise

1. Lehrgangsbeginn/Veranstaltungsort

2. Teilnahme und Lizenzierung

3. Fotofreigabe

 

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung möglich. 

Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren wirksam. 

Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen. 

Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert. 

1. Anmeldeadresse

DLRG Ortsgruppe Illingen e.V.
Josefstaler Str. 150
66386 St. Ingbert

E-Mail: ausbildung@illingen.dlrg.de

 

Für Ihre evtl. auftretenden Fragen stehen Ihnen die DLRG OG Illingen e.V. gerne zur Verfügung: 
per E-Mail: ausbildung@illingen.dlrg.de

Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen! 

 

2. Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen für diesen erfüllt. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung für diesen Lehrgang beizufügen und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges, weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge dem Anmeldeformular erneut beizulegen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der schriftlichen Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen. 

Werden die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschluss nicht nachgewiesen, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung der OG Illingen e.V. eine Teilnahme verwehren. 

Die nicht-Teilnahme an einem Lehrgang aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Rückgabe/Stornierung des Seminar-/Lehrgangsplatzes durch den Teilnehmer gleich und führt gem. Punkt 5 dieser AGB "Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer" zur Inrechnungstellung von Verwaltungsgebühren oder Stornokosten. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden in diesem Fall verrechnet. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen. 

Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte der Teilnehmer auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können. 

Bei Belegung aller Lehrgangsplätze werden die Lehrgangsteilnehmer in eine Warteliste aufgenommen. 

Zum Meldeschluss ist bei freien Lehrgangsplätzen die Zulassung weiterer Personen entsprechend der Reihenfolge auf der Warteliste möglich. 

Die angebotenen Kurse richten sich primär an DLRG-Mitglieder. Für die Inanspruchnahme der ermäßigten Teilnehmergebühr ist deshalb die Mitgliedschaft in der DLRG Voraussetzung. Diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Teilnehmer, die nicht DLRG-Mitglied sind, müssen vergleichbare fachliche Voraussetzungen nachweisen können und haben eine höhere Teilnehmergebühr zu zahlen. 

Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

 

3. Teilnehmerbeitrag

Sie erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung via Mail. 

Zu Beginn des Lehrgangs ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten. 

Zahlungsmöglichkeiten:

Sie zahlen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung den Teilnehmerbeitrag auf das Konto der DLRG OG Illingen e. V.

Kreditinstitut: Sparkasse Neunkirchen

BIC/SWIFT: ​SALADE51NKS

IBAN: DE91 5925 2046 0023 0058 66

Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich! 

 

4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage bzw. werden bei einem weiteren Lehrgang berücksichtigt. 

Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

 

5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer

Tritt der Teilnehmer durch eine Erklärung in Textform vom Vertrag zurück, wird der Lehrgangsplatz durch Teilnehmer auf der Warteliste neu besetzt.

 

6. Lehrgangsänderungen

Die DLRG OG Illingen e.V. behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. 

Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird. 

Organisatorische Hinweise

1. Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort

Der Lehrgangsbeginn wird im Vorfeld bekannt gegeben und steht meist bei der Anmeldung im Onlinetool bereits fest.

Der Veranstaltungsort für die praktische Ausbildung im Schwimmbad ist das Hallenbad in Illingen, sowie das Freibad Sonnenborn in Uchtelfangen.

Für Prüfungen die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht in den oben genannten Schwimmbädern durchgeführt werden können, werden im Koy in Homburg abgelegt.

Die Theorieausbildung findet im Schulungsraum der DLRG in Uchtelfangen im Haus der Sozialstation statt.

2. Teilnahme und Lizenzierung

Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung. Diese dient vor allem der Vorlage bei einer anderen Gliederung. Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenzverlängerung sind durch die lizenzgebende Gliederung, in der Regel durch den Landesverband, zu bescheinigen. Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung der OG Illingen e.V. nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren.

3. Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden. 

Die DLRG OG Illingen e.V. behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

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